Grundsteuer

Die Grundsteuerreform 2022 kommt – gesetzliche Verpflichtung zur Neubewertung!

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden.

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.

Gerne unterstützen wir Sie und beraten Sie zum Neubewertungsverfahren individuell und übernehmen für Sie auch den Prozess und die Abwicklung mit den Finanzbehörden.

Weitere Infos auf

https://finanzamt.hessen.de/steuern/grundsteuerreform/

 

 

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